Sicherheit im Alter und gleichzeitig Steuern sparen
Die dritte Säule ist freiwillig und dient der Absicherung des gewohnten Lebensstandards im Rentenalter. Vorsorgelücken der ersten und zweiten Säule, AHV und Pensionskasse (PK) lassen sich mit der dritten Säule schliessen. Aufgrund wirtschaftlicher Entwicklung nimmt die staatliche Vorsorge AHV und Pensionskasse stetig ab. Im Rentenalter stehen in der Regel aus der ersten und zweiten Säule nur noch circa 60% des gewohnten Einkommens zur Verfügung.
Bei der Auswahl der privaten Vorsorge bieten Banken und Versicherungsgesellschaften verschiedene Produkte an. Zu beachten gilt, dass nur bei Vorsorgeprodukten von Versicherungsgesellschaften immer ein Versicherungsschutz integriert ist. Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge und steht erst im Rentenalter zur Verfügung, dafür profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Die Säule 3b kann dafür jederzeit aufgelöst und ausbezahlt werden, bietet aber keine Steuervorteile.
Gebundene Vorsorge 3a | Freie Vorsorge 3b | |
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Vorsorgeprodukte | Banklösung:
• Vorsorgekonto 3a | Banklösung:
• Sparkonto |
Vorsorgeprodukte | Versicherungslösung:
•Vorsorgepolice 3a | Versicherungslösung:
•Lebensversicherung |
Verfügbarkeit und Laufzeit | Die Laufzeit ist gebunden. Die Altersleistungen dürfen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden und können bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit während maximal 5 Jahren aufgeschoben werden | Die Laufzeit ist bei der 3b frei wählbar |
Gesetzlich Anforderungen über die Verfügbarkeit | • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum • Einkauf in Pensionskasse • Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit • Verlassen der Schweiz (Auswanderung) • Tod des Vorsorgenehmers | Keine |
Steuerliche Abzüge | Einzahlungen können im Rahmen des gesetzlichen Maximums vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden | Keine |
Steuerliche Behandlung un Kapitalzuwachs | • Einkommenssteuerfrei • Verrechnungssteuerfrei • Vermögenssteuerfrei | • Vermögenssteuerpflichtig • Verrechnungssteuerpflichtig • Teilweise Einkommenssteuerpflichtig |
Besteuerung bei Auszahlung | Reduzierter Satz, getrennt vom übrigen Einkommen | Steuerfrei mit Auflagen |
Erbliche Begünstigung | Nach Erbrecht | Frei wählbar |
Verpfändung | Ausschliesslich zur Finanzierung von selbstbewohnten Wohneigentum | Jederzeit möglich |
Produktinformationen
3a-Bankkonto
Das 3a-Bankkonto erzielt den höheren Zinssatz als das gewöhnliche Sparkonto. Die Höhe der Beiträge ist variabel und die Einzahlungen sind freiwillig. Das vorzeitige Auszahlungsrecht (bei Einkauf in der Pensionskasse oder bei Kauf von Wohneigentum) ist stets möglich.
Anlagefonds
Bei den Anlagefonds ist langfristig mit einer höheren Rendite zu rechnen. Anlagefonds eignen sich in der Regel nicht für kurzfristige Investitionen, da Sie der Kursschwankungen von Aktienanteile unterliegen. Für diese Art Vorsorge, empfehlen wir Ihnen Anlagen mit mindestens zehn Jahren Laufzeit.
Gemischte Lebensversicherung
Bei Vertragserfüllung gewährleistet der Versicherer Erlebensfall- und Todesfallkapital. Wenn Prämienbefreiung mitversichert wurde, vergütet der Versicherer die Prämien bei Erwerbsunfähigkeit weiter bis zum Vertragsende. Die Prämien müssen regelmässig bezahlt werden, ansonsten muss bei vorzeitiger Auflösung mit Verlust gerechnet werden. Wir empfehlen die fachgerechte Analyse aller Kriterien vor Abschluss.
Fondsgebundene Versicherung
Der angesparte Anteil Ihrer Prämie wird in Anlagefonds angelegt. Langfristig betrachtet haben Sie die Möglichkeit, höhere Rendite zu erzielen. Dafür tragen die Versicherten das Risiko von Kursschwankungen. Dabei tragen Sie aber Risiken bei Kursschwankungen.
Sparversicherung
Gewisse Versicherer bieten auch Produkte ohne Gewährleistung von Todesfallkapital an. Versichert ist lediglich die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Im Todesfall wir nur der aktuelle Rückkaufswert vergütet und deswegen ist die Versicherung auch günstiger.
Todesfallrisikoversicherungen
Diese Vorsorgeart deckt nur das Todesfallrisiko. Die Prämie inklusive den Sparanteil darf den gesetzlichen Maximalbetrag nicht überschreiten.