Sicherheit im Alter und gleichzeitig Steuern sparen

Die dritte Säule ist freiwillig und dient der Absicherung des gewohnten Lebensstandards im Rentenalter. Vorsorgelücken der ersten und zweiten Säule, AHV und Pensionskasse (PK) lassen sich mit der dritten Säule schliessen. Aufgrund wirtschaftlicher Entwicklung nimmt die staatliche Vorsorge AHV und Pensionskasse stetig ab. Im Rentenalter stehen in der Regel aus der ersten und zweiten Säule nur noch circa 60% des gewohnten Einkommens zur Verfügung.

Bei der Auswahl der privaten Vorsorge bieten Banken und Versicherungsgesellschaften verschiedene Produkte an. Zu beachten gilt, dass nur bei Vorsorgeprodukten von Versicherungsgesellschaften immer ein Versicherungsschutz integriert ist. Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge und steht erst im Rentenalter zur Verfügung, dafür profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Die Säule 3b kann dafür jederzeit aufgelöst und ausbezahlt werden, bietet aber keine Steuervorteile.

Gebundene Vorsorge 3aFreie Vorsorge 3b
VorsorgeprodukteBanklösung:

• Vorsorgekonto 3a
• Kapitalgeschützte Indexprodukte 3a
• Wertschriftenkonto 3a

Banklösung:

• Sparkonto
• Obligationen, Aktien, Anlagefonds, Strukturierte Produkte

VorsorgeprodukteVersicherungslösung:

•Vorsorgepolice 3a
•Fondsgebundene Vorsorgepolice 3a

Versicherungslösung:

•Lebensversicherung
•Sparversicherung
•Risikoversicherung

Verfügbarkeit und LaufzeitDie Laufzeit ist gebunden. Die Altersleistungen dürfen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden und können bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit während maximal 5 Jahren aufgeschoben werdenDie Laufzeit ist bei der 3b frei wählbar
Gesetzlich Anforderungen über die Verfügbarkeit• Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
• Einkauf in Pensionskasse
• Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit
• Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
• Tod des Vorsorgenehmers
Keine
Steuerliche AbzügeEinzahlungen können im Rahmen des gesetzlichen Maximums vom steuerbaren Einkommen abgezogen werdenKeine
Steuerliche Behandlung un Kapitalzuwachs• Einkommenssteuerfrei
• Verrechnungssteuerfrei
• Vermögenssteuerfrei
• Vermögenssteuerpflichtig
• Verrechnungssteuerpflichtig
• Teilweise Einkommenssteuerpflichtig
Besteuerung bei AuszahlungReduzierter Satz, getrennt vom übrigen EinkommenSteuerfrei mit Auflagen
Erbliche BegünstigungNach Erbrecht

Frei wählbar
VerpfändungAusschliesslich zur Finanzierung von selbstbewohnten Wohneigentum

Jederzeit möglich

Produktinformationen

3a-Bankkonto

Das 3a-Bankkonto erzielt den höheren Zinssatz als das gewöhnliche Sparkonto. Die Höhe der Beiträge ist variabel und die Einzahlungen sind freiwillig. Das vorzeitige Auszahlungsrecht (bei Einkauf in der Pensionskasse oder bei Kauf von Wohn­eigen­tum) ist stets möglich.

Anlagefonds

Bei den Anlagefonds ist langfris­tig mit einer höheren Rendite zu rechnen. Anlagefonds eignen sich in der Regel nicht für kurzfristige Investitionen, da Sie der Kursschwankungen von Aktienanteile unterliegen. Für diese Art Vorsorge, empfehlen wir Ihnen Anlagen mit mindestens zehn Jahren Laufzeit.

Gemischte Lebensversicherung

Bei Vertragserfüllung gewährleistet der Versicherer Erlebensfall- und Todesfallkapital. Wenn Prämien­befreiung mitversichert wurde, vergütet der Versicherer die Prämien bei Erwerbs­un­fähigkeit weiter bis zum Vertrags­ende. Die Prämien müssen regelmässig bezahlt werden, ansonsten muss bei vorzeitiger Auflösung mit Verlust gerechnet werden. Wir empfehlen die fachgerechte Analyse aller Kriterien vor Abschluss.

Fondsgebundene Versicherung

Der angesparte Anteil Ihrer Prämie wird in Anlagefonds angelegt. Langfristig betrachtet haben Sie die Möglichkeit, höhere Rendite zu erzielen. Dafür tragen die Versicherten das Risiko von Kursschwankun­gen. Dabei tragen Sie aber Risiken bei Kursschwankungen.

Sparversicherung

Gewisse Versicherer bieten auch Produkte ohne Gewährleistung von Todesfallkapital an. Versichert ist lediglich die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. Im Todesfall wir nur der aktuelle Rückkaufswert vergütet und deswegen ist die Versicherung auch günstiger.

Todesfallrisikoversicherungen

Diese Vorsorgeart deckt nur das Todesfallrisiko. Die Prämie inklusive den Sparanteil darf den gesetz­li­chen Maximalbetrag nicht überschreiten.

  • KONTAKT

    +41 79 686 70 50

    info@versicherungshilfe.swiss

    www.versicherungshilfe.swiss

  • Öffnungszeiten

    Montag – Freitag     08:00 – 19:30

    Samstag                     10:00 – 17:00

  • Adresse

    Versicherungs HILFE Schweiz GmbH

    Roosstrasse 53

    8832 Wollerau

    Für weiteren Infomationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beraten Sie fachgerecht.
Ihr Versicherungs HILFE Schweiz – Team

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