Private Haftpflichtversicherung
Durch Fehler oder Missgeschicke können anderen Schaden zugefügt werden und oftmals können Unachtsamkeiten hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Wer eine private Haftpflichtversicherung abschließt, kann die Schadensregulierung dem Versicherer überlassen.
Bei schwerwiegenden Personenschäden, bestehen oft lebenslange Zahlungsverpflichtungen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt für ihre Versicherten die Vergütung von Schadensersatzansprüchen durch fahrlässige Handlungen. Der Versicherungsgeber leistet Schadensersatz für Personen- und Sachschäden, dies gilt nicht für Vermögensschäden. Familien mit kleinen Kindern dürfen zur Privathaftpflichtversicherung zusätzlich auch Schäden mitversichern, die durch deliktunfähige Kinder entstehen können.
Lenken von Fremdfahrzeugen
Verschiedene Selbstbehaltvarianten
Tierhalterhaftpflicht versicherbar
Deckung für Mieter von Räumlichkeiten
Grobfahrlässigkeit inbegriffen
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden im eigenem Heim, die durch Feuer, Wasser oder Einbrüchen entstanden sind. Bei Schadensfällen analysiert und vergütet der Versicherer im Idealfall den Versicherungswert. Es wird nach dem Neuwert des Gegenstandes gemessen. Je nach Versicherungsdeckung können weitere Gegenstände mitversichert werden.
- Deckung weltweit
- Bis zu CHF 2000.- ohne Wertsachenversicherung
- Verlust und Beschädigung inbegriffen
Diebstahl
Einfacher Diebstahl
Einbruchdiebstahl
Beraubung
Wasser
Regenwasser
Rückstau aus der Kanalisation
Grundwasser
Feuer
Rauch
Blitzschlag
Explosionen
Brand
Elementarschäden
Hochwasser
Überschwemmung
Sturm
Hagel etc.