Vorsicht bei der Auswahl Ihrer Deckung!

Motorfahrzeugversicherung

Aufgrund grosser Preisunterschiede unter den Anbietern, ist bei der Motorfahrzeugversicherung ein Preis-/Leistungsvergleich die optimale Lösung und bringt Gewissheit über das mögliche Sparpotenzial. Zur Ausschliessung möglicher Konflikte, müssen nebst dem Preis auch Vertragsbedingungen, sowie Versicherungsbedingungen fachgerecht analysiert werden.

Optional können auch Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, sowie Parkschadenversicherung bei neueren Fahrzeugen Sinn machen.

Massgebende Kriterien zur Prämienberechnung sind:

  • Katalogpreis
  • Automarke
  • Nationalität
  • Alter
  • Geschlecht
  • Wohnort
  • Anzahl jährlich gefahrene Kilometer
  • Erfahrung als Fahrzeuglenker des Antragstellers
  • Bisherige Ereignisse und Schadensfälle
  • Lenker unter 25 Jahre, sowie Lenker mit Führerschein auf Probe

Die Motorfahrzeughaftpflicht ist in der Schweiz obligatorisch und deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Unabhängig davon wer das Fahrzeug gelenkt hat.

Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich folgende Schäden am eigenen Fahrzeug:

  • Diebstahl
  • Hagel, Sturm und Elementarschäden
  • Feuer, Explosion und Schneerutschschäden
  • Marderschäden
  • Tierschäden
  • Glasschäden

Die Vollkaskoversicherung (obligatorisch bei Leasingfahrzeugen) deckt Schäden am eigenen Fahrzeug und bietet in Kombination mit der Teilkaskoversicherung umfassenden Schutz.

Der Bonusschutz verhindert eine Prämienerhöhung im Schadensfall. Je nach Anbieter Einmalig, oder für mehrere Schadensfälle versicherbar.

Der Grobfahrlässigkeitsschutz ist ratsam und gegen Aufpreis bei den meisten Anbieter versicherbar. Dieser Schutz dient zur Absicherung der verursachten Kosten bei grobfahrlässiger Handlung. (Dieser Schutz gilt nicht bei Alkohol, Drogen am Steuer, sowie bei massiver Geschwindigkeitsübertretung.)

Die Parkschadenversicherung ist für die meisten Fahrzeuge unter fünf Jahren versicherbar. Der Versicherungsschutz gilt, aber wenn gewährt für die gesamte Vertragsdauer. Je nach Anbieter können Prämie, sowie Anzahl der gedeckten Schadensfälle pro Jahr unterschiedlich sein.

Mit einer Insassenunfallversicherung können Heilungskosten oder Leistungen bei Todesfall und Invalidität versichert werden. Sinnvoll wenn Insassen befördert werden, von denen nicht bekannt ist, ob sie ausreichend versichert sind.

(Die meisten Einwohner sind in der Schweiz, entweder über die Krankenkasse oder über den Arbeitgeber unfallversichert.)

Der Selbstbehalt ist der festgelegte Betrag, der vom Versicherten im Schadensfall selbst zu begleichen ist und gilt pro Schadensfall. Bei der Haftpflichtversicherung sollte kein Selbstbehalt vorgeschrieben werden. (ausser bei Neulenker und Junglenker)

Bei Vollkaskoversicherungen und Teilkaskoversicherungen kann meist ein Selbstbehalt vereinbart werden.

Als Junglenker gelten alle Autofahrer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Oft ist für Junglenker mit einem Selbstbehalt von CHF 1`000.- zu rechnen.

Mit Neulenker sind Autofahrer gemeint, die älter sind als 25 Jahre, aber zu wenig Erfahrung (2 Jahre) seit dem Besitz des Führerausweises vorweisen können. Für Neulenker ist der Selbstbehalt in der Regel CHF 500.-

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